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   BVerwG, 28.10.1983 - 1 DB 23.83   

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https://dejure.org/1983,5107
BVerwG, 28.10.1983 - 1 DB 23.83 (https://dejure.org/1983,5107)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.1983 - 1 DB 23.83 (https://dejure.org/1983,5107)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 1983 - 1 DB 23.83 (https://dejure.org/1983,5107)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.01.1978 - 1 DB 24.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1983 - 1 DB 23.83
    Dieser Tag ist, wie das Bundesverwaltungsgericht im Anschluß an den früheren Bundesdisziplinarhof schon wiederholt mit näherer Begründung ausgeführt hat, maßgebend, nicht etwa der Tag, an dem eine Abschrift der zuzustellenden Entscheidung dem Verteidiger gemäß § 40 Abs. 1 Satz 4 BDO übermittelt worden ist (BDHE 5, 87; BVerwGE 53, 105 [BVerwG 19.11.1975 - I DB 15/75]; Beschluß vom 12. Januar 1978 - BVerwG 1 DB 24.77 -).
  • BVerwG, 19.11.1975 - 1 DB 15.75
    Auszug aus BVerwG, 28.10.1983 - 1 DB 23.83
    Dieser Tag ist, wie das Bundesverwaltungsgericht im Anschluß an den früheren Bundesdisziplinarhof schon wiederholt mit näherer Begründung ausgeführt hat, maßgebend, nicht etwa der Tag, an dem eine Abschrift der zuzustellenden Entscheidung dem Verteidiger gemäß § 40 Abs. 1 Satz 4 BDO übermittelt worden ist (BDHE 5, 87; BVerwGE 53, 105 [BVerwG 19.11.1975 - I DB 15/75]; Beschluß vom 12. Januar 1978 - BVerwG 1 DB 24.77 -).
  • BVerwG, 14.10.1980 - 1 DB 25.80
    Auszug aus BVerwG, 28.10.1983 - 1 DB 23.83
    Gleichwohl käme eine sofortige Vollziehung dann nicht in Betracht, wenn schon jetzt erkennbar wäre, daß der angefochtene Bescheid selbst (Verlustfeststellung) mangelhaft ist (vgl. Beschluß vom 14. Oktober 1980 - BVerwG 1 DB 25.80 - [BVerwG Dok.Ber. B 1981, 39]).
  • BVerwG, 09.12.1980 - 1 DB 28.80
    Auszug aus BVerwG, 28.10.1983 - 1 DB 23.83
    Es würde dem öffentlichen Interesse widersprechen, aus öffentlichen Mitteln Beträge zu zahlen, die im Falle der Erfolglosigkeit des Antrages auf disziplinarrechtliche Entscheidung nach § 121 BDO offensichtlich nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten wieder eingebracht werden könnten (vgl. Beschluß vom 9. Dezember 1980 - BVerwG 1 DB 28.80 [BVerwG Dok.Ber. B 1981, 53]).
  • BVerwG, 15.10.1993 - 1 DB 34.92

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Beamten auf Entfernung eines

    Bereits bisher hat der Senat eine Verweisung von allgemeinen Verwaltungsgerichten an die Disziplinargerichte für zulässig erachtet und eine bindende Wirkung dieser Verweisung - im Rahmen der Zuständigkeit der Disziplinargerichte - bejaht(Beschluß vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 1 DB 23.83 - auch Beschlüsse der Wehrdienstsenate vom 27. September 1962 - BVerwG 1 WB 3.61 - vom 10. Juni 1969 - BVerwG 1 WB 69.69 - undvom 15. Juni 1983 - BVerwG 1 WB 78.82 - BVerwGE 76, 94 ).
  • BVerwG, 18.09.2002 - 1 DB 13.02

    Amtsarzt; Auszahlungsanspruch; Beamter; Dienstbezüge; Dienstfähigkeit;

    Sie bindet die Disziplinargerichte des Bundes daher auch nur in diesem Umfang (vgl. § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG; Beschluss vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 1 DB 23.83 -).
  • BVerwG, 19.05.1988 - 1 DB 13.88

    Verlust der Dienstbezüge wegen unentschuldigten Fernbleibens vom Dienst -

    In beiderlei Hinsicht würde es dem öffentlichen Interesse widersprechen, aus Mitteln der Allgemeinheit Beträge zu zahlen, die im Fall der Erfolglosigkeit des Rechtsmittels in der Hauptsache offensichtlich nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten wieder eingebracht werden könnten (Beschlüsse vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 1 DB 23.83 - 16. Juli 1981 - BVerwG 1 DB 11.81 - 9. Dezember 1980 - BVerwG 1 DB 28.80 - ).
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